Studienplan (Übergangs-)Regelungen
Ab Wintersemester 2007/08 gelten sowohl für das Bachelorstudium Soziologie als für das Masterstudium Soziologie neue Studienpläne.
Die Studienpläne als Word Dokument: Bachelorstudium Masterstudium
Für die früheren Studienpläne gelten folgende (Übergangs-)Regelungen
(1) "Studierende, die ihr Bachelorstudium der Soziologie vor dem 1. Oktober 2007 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, gemäß § 21 des Satzungsteils Studienrechtliche Bestimmungen ihr Studium nach den Vorschriften des für ihr bisheriges Studium gültigen Studienplanes innerhalb des sich aus den für das Studium vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkten ergebenden Zeitraumes zuzüglich zweier Semester, also innerhalb von 8 Semestern, abzuschließen. Diese Übergangsfrist endet mit dem Ende des Sommersemesters 2011.
Bzw.
(2) Studierende, die ihr Masterstudium der Soziologie vor dem 1. Oktober 2007 begonnen haben, sind ab diesem Zeitpunkt berechtigt, gemäß § 21 des Satzungsteiles Studienrechtliche Bestimmungen ihr Studium nach den Vorschriften des für ihr bisheriges Studium gültigen Studienplanes innerhalb des sich aus den für das Studium vorgesehenen ECTS-Anrechnungspunkten ergebenden Zeitraumes zuzüglich zweier Semester, also innerhalb von 6 Semestern, abzuschließen. Diese Übergangsfrist endet demnach mit dem Ende des Sommersemesters 2010.
Bzw.
(3) Zu den Übergangsfristen für Studierende, die ihr Diplomstudium der Soziologie vor dem 1. Oktober 2003, vor erstmaliger Einrichtung des Bakkalaureats- und des Magisterstudiums Soziologie, begonnen haben, wird auf § 11 des Studienplanes, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Graz, 23.a Stück vom 7. 9. 2005 verwiesen.
Katharina Scherke
InstitutsleiterinGabriele Strohmeier
InstitutssekretariatKarl-Franzens-Universität Graz
Universitätsstraße 15/G4
8010 Graz
Mittwoch 14.00-16.00 Uhr*
*An lehrveranstaltungs- und prüfungsfreien Tagen ist Mittwochnachmittag geschlossen.