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Kostenzuschüsse für Studium oder wissenschaftliche Arbeiten im Ausland

Auslandskostenzuschuss

Für Studienaufenthalte an ausländischen Universitäten.
Dauer: maximal 12 Monate

Voraussetzungen:
Die Universität Graz hat kein Abkommen mit der entsprechenden Universität im Ausland; Vorweis einer Aufnahmebestätigung bzw. Einladung der ausländischen Gastuniversität.

 

Zuschuss für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten (KUWI)

Für Feldforschung/Recherche an einer ausländischen Universität im Rahmen von Bakkalaureatsarbeiten, Masterarbeiten oder Dissertationen.

Voraussetzungen:

  • Möglich erst ab dem 5. Semester
  • Vorweis einer Betreuungszusage, Aufnahmebestätigung oder Einladung der Gastuniversität bzw. der Forschungseinrichtung im Ausland
TypDauer
bei Bakkalaureatsarbeiten1 Monat
bei Masterarbeiten2-6 Monate
bei Dissertationen4-8 Monate (ev. auf 12 Monate verlängerbar)

Kontakt

Ansprechperson für Incoming/Outgoing Studierende am Institut
Universitätsstrasse 15, Bauteil G/IV, 8010 Graz
Assoz.-Prof. Dr. Dieter Reicher Telefon:+43 (0)316 380 - 3556

Web:http://softimusik.wix.com/dieter-reicher

Kontakt

Büro für Internationale Beziehungen
Universitätsplatz 3, 8010 Graz
Mag. Karin Schwach Telefon:+43 (0)316 380 - 2212

Web:http://international.uni-graz.at/

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