Berufspraktikum
Im Berufspraktikum können Studierende der Soziologie mögliche Berufsfelder kennenlernen, mit den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt vertraut werden und bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden. Die Absolvierung eines Berufspraktikums ist nicht verpflichtend. Als facheinschlägige Praxis im Sinne der studienrechtlichen Bestimmungen der Satzung gelten alle Tätigkeiten in Einrichtungen der unter § 1 (3) im Curriculum angeführten Berufsfelder und Tätigkeitsbereiche. Die Curricula-Kommission übernimmt keine Vermittlungsfunktion für Praktikumsstellen. Den Studierenden wird jedoch eine Dokumentation von Praktikumsstellen zur Verfügung gestellt.