Kostenzuschüsse für Studium oder wissenschaftliche Arbeiten im Ausland
Auslandskostenzuschuss
Für Studienaufenthalte an ausländischen Universitäten.
Dauer: maximal 12 Monate
Voraussetzungen:
Die Universität Graz hat kein Abkommen mit der entsprechenden Universität im Ausland; Vorweis einer Aufnahmebestätigung bzw. Einladung der ausländischen Gastuniversität.
Zuschuss für kurzfristige wissenschaftliche Arbeiten (KUWI)
Für Feldforschung/Recherche an einer ausländischen Universität im Rahmen von Bakkalaureatsarbeiten, Masterarbeiten oder Dissertationen.
Voraussetzungen:
- Möglich erst ab dem 5. Semester
- Vorweis einer Betreuungszusage, Aufnahmebestätigung oder Einladung der Gastuniversität bzw. der Forschungseinrichtung im Ausland
Typ | Dauer |
bei Bakkalaureatsarbeiten | 1 Monat |
bei Masterarbeiten | 2-6 Monate |
bei Dissertationen | 4-8 Monate (ev. auf 12 Monate verlängerbar) |