Studienwechsel zur Soziologie
Wenn Sie nach Abschluss eines anderen BA Studiums mit dem MA Studium der Soziologie fortfahren wollen ist es nötig zu prüfen, ob Ihr Vorstudium „fachlich in Frage kommt“ und ob Sie ausreichend soziologische Kenntnisse erworben haben. Im § 2, Absatz 4 des Mastercurriculums Soziologie
Zulassungsvoraussetzungen
a. Die Zulassung zum Masterstudium Soziologie setzt den Abschluss eines Bachelorstudiums in Soziologie oder eines anderen fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.
b. Als fachlich in Frage kommendes Studium gilt ein Bachelorstudium oder ein Fachhochschul-Bachelorstudiengang oder ein anderes Studium an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, soweit damit durch entsprechende Prüfungen Kenntnisse aus folgenden Bereichen der Soziologie nachgewiesen werden können:
- aus den Fächern Einführung in die Soziologie, Geschichte der Soziologie und Soziologische Theorie im Umfang von 18 ECTS-Anrechnungspunkten,
- aus dem Fach Empirische Sozialforschung, einschließlich multivariater Analyseverfahren im Umfang von 18 ECTS- Anrechnungspunkten,
- aus den Fächern Mikro-, Meso-, Makrosoziologie und Speziellen Soziologien im Umfang von 18 ECTS-Anrechnungspunkten,
- aus Statistik im Umfang von 6 ECTS-Anrechnungspunkten.
c. Die Zulassung zum Masterstudium obliegt gem. § 60 UG dem Rektorat.
Auskünfte und Beratung erteilt der Vorsitzende der Curricula-Kommission Soziologie in seiner Sprechstunde (Dieter Reicher).
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